(kontinuierliche Feuerverzinkung).
Nach dem modifizierten → Sendzimir- und → Cook-Norteman-Verfahren wird das eingesetzte kaltgewalzte Flachzeug mit einer Dicke bis 3 mm und Walzbreiten üblicherweise über 600 mm Breite (bis etwa 1600 mm Breite beim vorwiegend angewandten modifizierten Sendzimir-Verfahren) in einem Durchlaufofen durch Glühen gereinigt und wärmebehandelt und durchläuft anschließend das Zinkbad, ohne mit der Außenluft in Berührung gekommen zu sein.
Durch eine gezielte Beeinflussung der Erstarrung des Zinks kann die Größe der → Zinkblumenstruktur gesteuert werden. Nach dem Austreten aus dem Zinkbad wird überschüssiges Zink heute üblicherweise mittels eines Düsen-Abstreifverfahrens abgeblasen, wodurch sehr gleichmäßige Zinkauflagen und auch unterschiedliche Schichtdicken je Seite erzeugt werden können. Neben diesem Verfahren (bzw. zeitlich vorher) wurden Bänder von etwa 10 bis 150 mm Breite und 1 bis 6 mm Dicke in Bandstahlverzinkungsanlagen verarbeitet, welche in ähnlicher Art wie die Drahtverzinkung arbeiten.
Durch die Wärmebehandlung vor und während des Verzinkungsvorgangs werden die mechanisch-technologischen Eigenschaften des feuerverzinkten Bandes so beeinflusst, dass die Sorten in DIN 17162 eigenständig definiert sind, d. h. unabhängig von den Eigenschaften des eingesetzten Flachzeugs. Die Sortenstruktur von Grundgüte bis hin zu Sonder-Tiefzieh-Güten bei weichen unlegierten Stählen bzw. bei den allgemeinen Baustählen, lehnt sich in ihrer Abstufung an die Sortenstruktur der unverzinkten kaltgewalzten Flacherzeugnisse an. In jüngerer Zeit werden nach den Verfahren der kontinuierlichen Feuerverzinkung auch Überzüge aus Zink-Aluminium-Legierung (→ Galfan und → Galvalume) aufgebracht.
Oberflächenbeschaffenheit: Kontinuierlich feuerverzinktes Band und Blech wird in den Oberflächenausführungen „übliche Zinkblume (N)“, „kleine Zinkblume (M)“ und „nachgewalzt (S)“ geliefert. Die Ausbildung der Zinkblumengröße wird durch Zusammensetzung des Zinkbades und insbesondere durch eine gezielte Beeinflussung des Erstarrungsvorganges des Zinküberzugs gesteuert. Beim Nachwalzen erhält die Oberfläche durch eine Sonderbehandlung eine wesentlich größere Gleichmäßigkeit zum Erreichen besonderer Ansprüche, insbesondere bei einer nachfolgenden Lackierung. Weiterhin genormt sind die Oberflächenarten „A“, „B“ und „C“, welche die Zulässigkeit kleiner Oberflächenfehler regeln.
Bei Oberflächenart „C“ muss die bessere Seite so gut wie fehlerfrei sein und darf das einheitliche Aussehen einer zusätzlichen Beschichtung nicht beeinträchtigen. Kontinuierlich feuerverzinktes Band und Blech wird üblicherweise mit einer Oberflächen Nachbehandlung „chromat-passiviert“, „geölt“ oder „chromat-passiviert und geölt“, heute auch chromatfrei geliefert. Hierdurch wird ein wirksamer Schutz gegen frühzeitige Oxidation (→ Weißrost) erreicht. Ohne Nachbehandlung („unbehandelt“) wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers geliefert. Zinkauflagen: Im kontinuierlichen Verfahren aufgebrachte Zinküberzüge sind gut umformbar bis hin zum Tiefziehen. Die genau regelbaren Zinkschichtdicken liegen im Allgemeinen zwischen 8 und 20 µm Dicke je Seite, wobei theoretisch Überzugsdicken von mehr als 40 µm erreichbar sind. Die Tendenz geht jedoch zunehmend zu Korrosionsschutz technisch genau geplanten dünneren Zinkauflagen (etwa Zinkauflagegruppe Z200, d. h. 200 g/m2 beidseitig entsprechend 14 µm je Seite). Dünnere Zinkauflagen begünstigen das Umformverhalten und die Fügetechnik in der modernen industriellen Verarbeitung.