HBV-Anlagen

Nach der VAwS (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe) vom20. März 2004 werden HBV-Anlagen in § 2, Abs. 4 wie folgt definiert:

Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden

Herstellen ist das Erzeugen, Gewinnen und Schaffen von wassergefährdenden Stoffen.

Behandeln ist das Einwirken auf wassergefährdende Stoffe, um deren Eigenschaften zu verändern.

Verwenden ist das Anwenden, Gebrauchen und Verbrauchen von wassergefährdenden Stoffen unter Ausnutzung ihrer Eigenschaften.

Wenn wassergefährdende Stoffe hergestellt, behandelt oder verwendet werden, befinden sie sich im Arbeitsgang.