Pore(n)

  1. Örtlich begrenzte Unterbrechung (Loch) des Werkstoffs
  2. Örtlich begrenzte Unterbrechung (Loch) des Überzugs, die durch die Herstellung oder Verwendung bedingt ist. Sie ist in der Regel mit Gasen (z. B. Luft, Wasserstoff) oder anderen werkstofffremden Stoffen ausgefüllt. Nach DIN 50903 wird allerdings die Pore so definiert, dass sie nicht mit festen oder flüssigen Stoffen gefüllt sein darf. Sonst ist es ein Einschluss. Man unterscheidet:
  3. Beim Emaillieren sind Poren der Endzustand einer Bläschenbildung. Wenn diese Bläschen während des Bren nens aufplatzen, sinkt das Email in sich zusammen und schmilzt zu. Eine Pore kann farblos sein oder dunkel gefärbt. Letzteres, wenn organische Verbindungen zu Kohlenstoff verbrannt sind. Mit Grundemail allein ist keine Porendichtheit zu erzielen.