Dabei unterscheidet man zwischen
C.I. I – Gattungsbegriff und
C. I. II – chemischer Konstitution.
Beim C.I. I gibt der erste Großbuchstabe die Farbmittelart an (P – Pigment; S – Solvent). Der zweite Großbuchstabe bzw. die Buchstabengruppe gibt den Farbton in amerikanischer Schreibweise an.
An diese Buchstaben schließt sich eine ein- bis dreistellige Zahl an, die das Pigment bezeichnet, z. B. P. R. 101 – Eisenoxidrot-Pigment.
Der C.I. II besteht aus einer fünfstelligen Zahl, die die chemische Verbindungsklasse der organischen Pigmente kennzeichnet.