Bleiüberzüge

Blei– oder Bleilegierungsschichten sind in PKWs (Altautoverordnung) und elektronischen Geräten (Elektronikschrottverordnung) nicht mehr erlaubt.

Da sich Blei nicht mit Eisen legiert, werden im chemischen Apparatebau die Schichten als Folien oder über Haftvermittlungsschichten aus Zinn aufgebracht.