Betriebssicherheit

Gewährleistung eines störungsfreien und anwendungssicheren Betriebs einer Anlage.

  1. Ständige Verfügbarkeit der Anlage (wird durch vorbeugende Wartung und Instandhaltung gesichert).
  2. Ausschluss von Gefahren für den Anwender (Arbeits- und Umweltsicherheit).
  3. Netzsicherheit (Gewährleistung der Verfügbarkeit des Elektroenergienetzes durch den Netzbetreiber).