Betriebssicherheit
Gewährleistung eines störungsfreien und anwendungssicheren Betriebs einer Anlage.
- Ständige Verfügbarkeit der Anlage (wird durch vorbeugende Wartung und Instandhaltung gesichert).
- Ausschluss von Gefahren für den Anwender (Arbeits- und Umweltsicherheit).
- Netzsicherheit (Gewährleistung der Verfügbarkeit des Elektroenergienetzes durch den Netzbetreiber).
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