„Auf die Seite bringen“; der Begriff kommt eigentlich aus der Entsorgung, heute versteht man aber auch Rückgewinnung darunter.
Die offizielle Definition „Abfall zur Beseitigung“ bedeutet aber, den Abfall, evtl. nach einer Vorbehandlung, zu deponieren. Gegensatz: „Abfall zur Verwertung“