Größeres Gefäß zur Aufnahme der Behandlungsmedien, unterliegt, je nach Einsatz verschiedenen Rechtsvorschriften:
Behälter werden in der Regel mindestens doppelwandig ausgeführt; der äußere Behälter gewährleistet die mechanische Stabilität, der innere (Inliner) die Beständigkeit gegenüber dem Behandlungsmedium.