Sammelbegriff für Zunderbeständigkeit, Gefügebeständigkeit und ausreichende mechanische Eigenschaften bei hohen Temperaturen. Der Begriff kennzeichnet die Beständigkeit von Werkstoffen gegen chemischen Angriff durch heiße Gase u. ä. bei hohen Temperaturen. Der Ausdruck „Hitzebeständigkeit“ wird in erster Linie in der Verbindung „hitzebeständige Stähle“ verwendet und bezeichnet dort Stähle, die oberhalb etwa 550 °C verzunderungsbeständig sind. Die Hitzebeständigkeit ist nicht zu verwechseln mit der Warmfestigkeit, d. h. der Veränderung der mechanischen Eigenschaften bei hohen Temperaturen. Um eine eindeutige Klassifizierung zu ermöglichen und sämtliche Werkstoffe, also auch Nichtmetalle, bezüglich ihres Verhaltens unter Wärmeeinwirkung charakterisieren zu können, erscheint es zweckmäßig, an Stelle der Hitzebeständigkeit die DaueranwendungsTemperatur und die Kurzzeitanwendung und zusätzlich das Verzunderungsverhalten, die Warmfestigkeit und (im Falle von Kunststoffen) evtl. den thermischen Abbau (Pyrolyse) anzugeben.