Am 13. Februar 2003 wurden zwei gesonderte Richtlinien durch die EU verabschiedet:
WEEE-Richtlinie
„Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronikgeräte“
und
RoHS-Richtlinie
„Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten“.
Die Richtlinien regeln die Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten und beschränken im Hinblick darauf den Gefahrstoffeinsatz.