Von lat.: detergere = reinigen, abwischen; im deutschen Sprachgebrauch versteht man unter Detergentien allgemein synthetische, organische, grenzflächenaktive Substanzen, die anionisch, kationisch, ampholytisch oder nichtionogen aufgebaut sein können, also Verbindungen, die zusammenfassend unter dem Begriff → Tenside abgehandelt werden. Dieser Begriff wird heute wegen seiner klaren Definition für alle grenzflächenaktiven Stoffe einschließlich Seifen verwendet.
Der Begriff Detergentien tritt in der deutschen Gesetzgebung nicht mehr auf, nachdem das Detergentiengesetz von 1961 durch das Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Waschmittelgesetz) vom 30.1.1977 abgelöst worden ist.