Bestverfügbare Technik (BVT)

Sie beschreibt einen erweiterten Stand der Technik. Der Begriff „Regeln und Stand der Technik“ wird nach der IVU-Richtlinie (Richtlinie 2008/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008) über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung durch den Begriff „bestverfügbare Technik“ (BVT) ersetzt. Dies gilt auch für die Oberflächentechnik. Anforderungen für die Oberflächentechnik sind u. a.:

  • Einsatz von Stoffen mit einem geringeren Gefährdungspotenzial;
  • Wärmerückgewinnung;
  • Vermeidung von Dämpfen und Sprühnebeln;
  • Einsatz alternativer Prozesse mit geringerem Gefährdungspotenzial;
  • bevorzugter Einsatz physikalischer Methoden;
  • Einsatz von prozessintegrierten Umweltschutzmaßnahmen, d. h. hohe Elektrolytstandzeiten;
  • verstärkter Einsatz von Prozessmess- und Regeltechnik.