Prüfätzen

Verfahren zur Sichtbarmachung des Werkstoffgefüges. Hierdurch werden Werkstoff-, Oberflächen- und Bearbeitungsfehler sowie Seigerungen, Korngrößen und Risse erkennbar. Der mit dem Ätzen verbundene Abtrag von 2 bis 5 mm je Fläche muss bei der Konstruktion der Teile berücksichtigt werden. Unter Umständen kann das Verhalten der Bauteile unter Schwingbelastung nachteilig beeinflusst werden. In diesen Fällen ist es erforderlich, den ursprünglichen Oberflächenzustand, z. B. durch Abrasiv-, Verdichtungsstrahlen oder Gleitschleifen wieder herzustellen. Hochbeanspruchte Bauteile werden während ihrer Fertigung oft zweimal geätzt: im frühen Bearbeitungszustand, um fehlerhafte Teile möglichst früh auszusondern und unnötige Bearbeitungskosten zu vermeiden und im Fertig- oder Fastfertigzustand zur Erkennung von Werkstoff- und Oberflächenfehlern am Fertigteil. Es stehen werkstoffspezifische Ätzverfahren für Magnesium-, Aluminium– und Titanwerkstoffe, niedriglegierte Stähle, Chromstähle, Chromnickelstähle sowie Nickel- und Kobaltwerkstoffe zur Verfügung.
Eine Variante des Prüfätzens ist das Vorbereitungsätzen, das zur Vorbehandlung von Bauteilen für die Rissprüfung mit fluoreszierendem Eindringstoff dient. Ziel des Verfahrens ist die Freilegung von Oberflächenrissen und -fehlstellen, die, insbesondere bei weichen Werkstoffen, durch mechanische Behandlung wie Drehen, Fräsen, Schleifen, Gleitschleifen und Strahlen zugedrückt werden können. Die Fehler wären in diesem Zustand mittels der Eindringmethode nicht erfassbar. Alternativ zu dieser Ätzmethode kann auch das Elektropolieren angewandt werden. In der Luftfahrt wird das Prüfätzen z. B. eingesetzt bei Verdichterscheiben aus Titanwerkstoff, Verzahnungs-, Kugel- und Rollenlagerteilen, Turbinenscheiben aus Nickel- bzw. Cobaltwerkstoffen.

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