Unter neutralisieren bezeichnet man die Einstellung des pH-Wertes auf 7 oder Richtung pH 7, einer Bedingung also, die weder eine saure noch eine alkalische Reaktion hervorruft oder dieser nahe kommt. Die Neutralisation kann sowohl an Lösungen zur Metalloberflächenveredlung, an Gasen (z. B. aus Beizereien herrührend) als auch an Metalloberflächen vorgenommen werden, die oberflächenbehandelt wurden und denen Reste alkalischer bzw. saurer Behandlungslösungen anhaften. Besonders gefährlich sind derartige Lösungsmittelreste, die in Poren, Rissen, Profilierungen und anderen Hohlräumen zurückbleiben. Cyanidische und andere Rückstände werden mit schwachen Säuren (Weinsäure) oder einprozentigen Lösungen von Schwefelsäure, Salzsäure oder Essigsäure neutralisiert; saure Rückstände mit einer 5-20 g/L enthaltenden Lösung von Natriumkarbonat, -hydroxid, -phosphat bzw. Kalziumhydroxid (Kalkmilch).
Leuze-Netzwerk
ZAHLARTEN
Kontakt
Eugen G. Leuze Verlag KG
Karlstraße 4
88348 Bad Saulgau
Tel.: 07581 4801-0
Fax: 07581 4801-10